Bußgelder & Geldauflagen

Sie sind zahlungspflichtig?
Auch wenn Ihre Überweisung der Geldauflage an uns nicht freiwillig erfolgt, möchten wir uns bei Ihnen jetzt schon für die fristgerechte Zahlung bedanken – Sie helfen damit, unsere vielfältigen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenprojekte erfolgreich umzusetzen.

Informationen für Zahlungspflichtige

  • Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage ausschließlich auf unser dafür vorgesehenes Sonderkonto: Sparkasse UnnaKamen | IBAN: DE11 4435 0060 0007 0101 01| BIC: WELADE1UNN
  • Geben Sie bitte bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann sind wir in der Lage, den Zahlungseingang Ihrer Geldauflage zuzuordnen und diesen dem Gericht fristgerecht zu bestätigen.
  • Für Fragen bezüglich Ratenzahlung oder Aufschub der Zahlung ist ausschließlich das Gericht zuständig.
  • Das Lebenszentrum Königsborn darf Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen.
Als Richter oder Staatsanwalt entscheiden Sie über die Zuweisung von Geldauflagen an gemeinnützige Organisationen. Bitte nutzen diese Möglichkeit und unterstützen Sie uns so direkt bei der Finanzierung und Umsetzung unserer Projekte. Jede Geldauflage hilft uns zu helfen – danke!

Die von Ihnen zugewiesenen Beträge fließen zu 100 Prozent in unsere Projektarbeit – ohne Abzug von Verwaltungsgebühren und auf Wunsch auch zweckgebunden. Gerne stellen wir Ihnen aktuelle Projekte in einem persönlichen Gespräch vor.

Detailliertere Informationen finden Sie auch unter Spendenprojekte sowie in unserem Spendenheft Danke! Ihre Spende kommt an.

Ihr Ansprechpartner

Lennart Kimpel
Assistent der Geschäftsleitung
Tel 02303/9670 – 241
E-Mail Kontakt

Spendenkonto

Lebenszentrum Königsborn
Sparkasse UnnaKamen

Spendenkonto: 701 01 01
Bankleitzahl: 443 500 60

IBAN: DE11 4435 0060 0007 0101 01
BIC: WELA DE D1 UNN

Wir sind zertifiziert
nach DIN EN ISO 9001:2015